Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für den Wurftauben Club Rendsburg e.V.


Inhalt der Geschäftsordnung: 

Die Geschäftsordnung regelt den inneren Geschäftsbetrieb des Vereins und ist für alle Mitglieder des Wurftauben Club Rendsburg e. V. bindend. 

Sie ersetzt nicht die Satzung, sondern regelt Punkte, die in der Vereinssatzung festgeschrieben sind. 

Diese Geschäftsordnung wird mit der Annahme durch die Mitgliederversammlung (MV) am 16.03.2024 beschlossen und tritt am 01.04.2024 in Kraft. 

Eine Änderung der Geschäftsordnung kann nur beschlossen werden, wenn ein Antrag dazu vorher auf die Tagesordnung der "Einladung zur Jahreshauptversammlung" gesetzt wird. 

Reglung zur Satzung des Wurftauben Club Rendsburg e.V. 

1.01 

Jeder Schütze hat sich bei jedem Besuch der Anlage vor dem Schießen in die im Vereinsheim ausliegende Schießkladde einzutragen. 

1.02 

Jedes volljährige Mitglied hat die Pflicht, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Die Arbeitsleistungen dienen der Instanthaltung der Vereinsräume, der Außenanlage, der Aufrechterhaltung des Schießsportes sowie der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und der Auflagen in der geltenden Betriebserlaubnis. 

Beispiele: 

Arbeitsdienst im Innen- und Außenbereich, Standaufsichtsdienst beim Training sowie bei Schießveranstaltungen. 

1.03 

Aufsichtsdienst beim Training / Schießveranstaltungen 

§27 WaffG spricht von den Anforderungen an das Aufsichtspersonal. Die verantwortliche Aufsichtsperson als Standaufsicht muss volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein. Sachkunde bezeichnet in diesem Zusammenhang nicht die für den Erwerb von Schusswaffen erforderliche Sachkunde nach §7 WaffG, sondern die auf die Tätigkeit als Standaufsicht erforderliche Sachkunde. 

Mitglieder mit dem entsprechenden Nachweis der Standaufsicht, werden - auf Wunschvom Vorstand registriert und schriftlich beauftragt. Sie erhalten "Schlüsselgewalt" über die Räumlichkeiten des Vereins. 

Bei jedem Besuch auf dem Stand, innerhalb der Öffnungszeiten, wird diesem Personenkreis eine Stunde gutgeschrieben. 

1.04 

Die Anzahl der Arbeitsstunden die jedes Mitglied jährlich leisten muss, wird durch den Vereinsvorstand festgelegt. Der Zeitraum in dem die Stunden geleistet werden müssen gilt innerhalb eines Kalenderjahres (01. Januar bis 31. Dezember d. J.) 

Mögliche Arbeitszeiträume werden durch den Vorstand kommuniziert. ( z.B.: Aushang im Vereinshaus, per Mail, per Whats App, etc.). 

 Hinweis: 

Der Stand für das Jahr 2024 beträgt je Mitglied 10 Arbeitsstunden. Solange keine Änderung der Stundenzahl auf einer Mitgliederversammlung beschlossen wird, gilt diese Stundenzahl. 

Kann oder möchte ein Vereinsmitglied keine Gemeinschaftsarbeit leisten (siehe 1.02), wird nach dem aktuellen Jahreswechsel dem Mitglied, je fehlender Arbeitsstunde, der aufgerechnete Euro-Betrag in Rechnung gestellt. D.h., hier muss sich der Verein externe Arbeitskraft einkaufen. 

Hinweis: 

Der Stundensatz für das Jahr 2024 und folgende ist jeweils der geltende doppelte gesetzliche Mindestlohn je Arbeitsstunde. 

1.05 Ausnahmen/Befreiung von der Pflicht zur Gemeinschaftsarbeit (siehe 1.02) sind: 

- Ehrenmitglieder 

- Passive Mitglieder und Mitglieder die 3 x oder weniger im Jahr am aktiven Schießen teilnehmen 

- Mitglieder die am Anfang des Kalenderjahres das 70. Lebensjahr vollendet haben, oder noch nicht volljährig sind 

Folgende Regelungen werden im Vorstand in den Vorstandssitzungen geregelt und dort im Sitzungsprotokoll festgehalten: Wer (Personen namentlich) nicht an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen muss Wie die geleistete Arbeit erfasst / gutgeschrieben wird 

1.06

Abrechnung von geleisteten Stunden und Bezahlung in € 

Hat ein Mitglied zum Jahresende die festgelegte Stundenzahl an Gemeinschaftsarbeit nicht geleistet oder hat das Mitglied die Vereinsmitgliedschaft gekündigt und die geforderten Stunden an Gemeinschaftsarbeit am Mitgliedschaftsende nicht geleistet, wird folgende Regelung getroffen: 

- Mitgliedschaft gekündigt = mit dem Austritt werden die Stunden in Geld errechnet und dem scheidenden Mitglied in Rechnung gestellt. 

- Mitglied verbleibt im Verein = der Barwert der fehlenden Stunden wird ermittelt und dem Mitglied rückwirkend zum Jahresende in Rechnung gestellt. 


Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung (MV) am 16.03.2024 beschlossen und tritt am 01.04.2024 in Kraft. 

Für den Vorstand: 

gez. Carsten Cyrus  1. Vorsitzender 

gez. Sven Wurr  2. Vorsitzender

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